AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Ersatzteile, Field-Service und Reparaturen

Stand: 23. April 2021

1. Allgemeines

  • Dieses Dokument zusammen mit allen zusätzlichen Schreiben, die vom Verkäufer, der Primus Energy GmbH, und vom Käufer unterzeichnet wurden, stellen den vollständigen und einzigen „Vertrag“ zwischen den Parteien für den Verkauf von Ersatzteilen und Dienstleistungen (Fieldservice und Reparaturen), und der damit zusammenhängenden Angelegenheiten, dar. Es bestehen keine anderen Verträge, Erklärungen oder Garantien, außer denen, die ausdrücklich für diesen Vertrag festgelegt wurden. Diese Bedingungen können ohne schriftliche Zustimmung nicht geändert werden. Die Parteien vereinbaren, dass alle zusätzlichen Vereinbarungen unwirksam sind. Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung beider Parteien in Kraft.
2. Zahlungsbedingungen, Steuerbefreiung, Zinsen bei Zahlungsverzögerung, zusätzliche Rechte des Verkäufers / keine Aufrechnungen
  1. Lieferungen erfolgen ausschließlich nach Vorkasse oder ggf. entsprechend der Zahlungsbedingung wie in der Auftragsbestätigung der Primus Energy GmbH festgelegt.
  2. Field Service Leistungen
    Kundendienste die vor Ort durchgeführt wurden, werden wöchentlich in Rechnung gestellt oder kurzfristig nach Beendigung der Arbeiten vor Ort. Alle fälligen Zahlungen aus diesem Vertrag verstehen sich in Euro.
  3. Steuerbefreiung
    In den Preisen des Verkäufers sind keine Verkaufs-, Nutzungs- oder andere Steuern und Zölle auf Verkäufe und / oder Dienstleistungen enthalten. Die Steuern werden separat abgerechnet. Der Verkäufer akzeptiert eine gültige Freistellungsbescheinigung des Käufers. Wenn die Freistellungsbescheinigung nicht von der amtlichen Steuerbehörde anerkannt ist, verpflichtet sich der Käufer gegenüber dem Verkäufer unverzüglich alle angefallenen Steuern zu erstatten.
  4. Zinsen bei Zahlungsverzögerung
    Rechnungen sind ab Zustellung fällig. Auf die Beträge, die nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen bezahlt werden, wird eine Verzögerungsgebühr in Höhe des nach geltendem Recht zulässigen Höchstbetrages sofort fällig.
  5. Die zusätzlichen Rechte des Verkäufers
    Der Käufer verpflichtet sich zur Erstattung aller auf Grund der Verspätung beruhender Kosten. Die Zahlungsverzögerung des Käufers berechtigt den Verkäufer auch dazu, seine Leistung auszusetzen und / oder die Liefer- und Fertigstellungstermine zu ändern und / oder diesen Vertrag zu kündigen. Kündigt der Verkäufer diesen Vertrag, verpflichtet sich der Käufer, den Verkäufer so zu entschädigen, als ob der Käufer diesen Vertrag gemäß Absatz 7 gekündigt hätte.
  6. Aufrechnungsverbot
    Dem Käufer steht kein Zurückbehaltungsrecht zu. Etwaige Aufrechnungen sind ausgeschlossen.
3. Fertigstellung, Eigentum und Verlustrisiko
  • Die Fertigungstermine sind ungefähre Angaben und beruhen auf dem unverzüglichen Erhalt der Antriebsmaschinen und / oder freiem Zugang zu den Antriebsmaschinen; insbesondere sofern in den Geschäftsräumen des Käufers gearbeitet werden soll. Das Eigentum und das volle Verlustrisiko (einschließlich Transportverzögerungen und -verluste) gehen bei der Lieferung der Teile (FCA Free Carrier), vom Standort des Verkäufers in Oberhausen, in Übereinstimmung mit den Incoterms 2020, auf den Käufer über, sofern nichts anderes in der Auftragsbestätigung bestimmt ist.
4. Unverschuldete Verzögerungen
  • Der Verkäufer unternimmt angemessene, handelsübliche Anstrengungen, um die Termine, die für die Lieferung und andere Leistungen vorgesehen sind, einzuhalten. Der Verkäufer haftet nicht für Liefer- oder Leistungsverzögerungen oder Herstellungsausfall oder Lieferausfall aus Gründen, die er nicht kontrolliert und verantwortet. Dies umfasst insbesondere Streiks, Verzögerungen, Sperren, Unruhen, bürgerliche Unruhen, Krieg (erklärter oder unerklärter), Terrorismus, Brand und höhere Gewalt. Die Leistungsfrist des Verkäufers wird während derartigen Verzögerungen sowie für einen angemessenen Zeitraum (Nachfrist) danach als ausgesetzt erachtet; der Käufer nimmt die Leistung sodann unter den entsprechenden Bedingungen an. Ein Schadenersatzanspruch oder eine Vertragsstrafe sind ausgeschlossen. Der hier benutzte Begriff „Leistung“ schließt insbesondere Engineering, Design, Herstellung, Transport, Lieferung, Montage, Installation, Prüfung und Garantiereparatur (Umtausch), je nach dem was zutrifft, mit ein. Wenn eine derartige Verzögerung insgesamt länger als neunzig (90) Tage andauert, dann sind sich die Parteien einig, dass der Vertrag als aufgehoben betrachtet wird.
5. Verantwortlichkeiten des Käufers
  1. Sofern auf Grund des Vertrages bzw. der Gewährleistungsrechte gemäß Absatz 6 Arbeiten vor Ort beim Käufer stattfinden müssen, ist dem Verkäufer und seinen Mitarbeitern zu jeder Zeit angemessener, freier und ungehinderter Zugang zu dem Standort und den Antriebsmaschinen zu verschaffen. Der Käufer verpflichtet sich Teile und Werkzeuge, die zur Fertigstellung der Arbeit des Verkäufers notwendig sind, aufzubewahren und angemessen zu pflegen. Der Käufer ist verpflichtet sichere und ordnungsgemäße Arbeitsbedingungen und eine sichere Lagerung für das Eigentum des Verkäufers, das der Verkäufer für die Erbringung der Dienstleistung beim Käufer benötigt, sicherzustellen. Wenn eine Verzögerung der Arbeit durch den Käufer verursacht wird, werden die Zeit und die Kosten der Verzögerung dem Käufer zur Last gelegt bzw. in Rechnung gestellt.
  2. Der Käufer ist verpflichtet, alle notwendigen Arbeiten, Kräne, Spezialwerkzeuge, – die nicht vom Verkäufer zur Verfügung gestellt werden – Teile, Materialien, Dampf, Strom, Gas, Öl, Wasser und andere Materialien und anderes Zubehör, das benötigt wird, um die Antriebsmaschinen zu reparieren und zu bedienen, zur Verfügung zu stellen. Außer wenn schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, beschränkt sich die Verantwortung der Mitarbeiter des Verkäufers auf die Erbringung der Arbeit. Der Verkäufer ist nicht zur Aufsicht von Mitarbeitern des Käufers, der Subunternehmer oder der anderen Vertreter verpflichtet.
  3. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer die erforderlichen Materialdatenblätter (Material Data Sheets (MSDS) der bundesweiten Regelung 29CFR1910.1200 – gefährliche Mitteilungen (oder deren Pendant, der örtlich geltenden Gesetze) -, für alle Gefahrgüter und Gefahrstoffe bereitzustellen, mit denen die Mitarbeiter des Verkäufers im Rahmen ihres Arbeitsauftrags in Kontakt kommen könnten.
6. Gewährleistung
  1. Der Verkäufer garantiert, dass die Arbeit die spezifischen Anforderungen dieses Vertrags erfüllt und sach- und fachgerecht durchgeführt wird. Der Verkäufer gibt eine Gewährleistung von sechs (6) Monaten nach der Fertigstellung auf seine Arbeiten und / oder Dienstleistungen. Außerdem gibt der Verkäufer eine Gewährleistung von zwölf (12) Monaten für gelieferte Teile, ab dem Tag der Erstinbetriebnahme oder achtzehn (18) Monate nach dem Versanddatum, je nach dem was zuerst eintritt. Alle Ansprüche aufgrund mangelhafter Arbeiten müssen unverzüglich nach der Feststellung schriftlich geltend gemacht werden.
  2. Nach der Mangelanzeige und dem entsprechenden Nachweis des Mangels, ist der Verkäufer, nach seiner Wahl zur Nacherfüllung verpflichtet. Die Wahlmöglichkeit ergibt sich wie folgt: (1) Die Reparatur neu zu erbringen, (2) einen angemessenen Teil des Vertragspreises zu erstatten, (3) bei Bedarf Ersatzteile an den ursprünglichen Versandort zu liefern oder (4) im Falle einer Dienstleistung diese neu zu erbringen. In keinem Fall hat der Verkäufer den Ausbau und / oder die Remontage, Deinstallation und / oder Neuinstallation von Geräten vorzunehmen.
  3. Der Verkäufer haftet nicht für die Kosten einer Reparatur, eines Umtauschs oder einer Anpassung an Teilen, die der Käufer selbst hergestellt hat oder für Arbeiten, die der Käufer oder andere Personen ausgeführt haben.
  4. Ein Mangel kann nicht an Teilen geltend gemacht werden, sofern der Käufer diese nicht ordnungsgemäß lagert, installiert, handhabt oder jedes Gerät oder Teile in Übereinstimmung mit der geübten Praxis oder bestimmten Empfehlungen des Verkäufers pflegt und / oder innerhalb der Betriebsbeschreibung eines Geräts und / oder Teils verwendet; all dies fällt in die Verantwortlichkeiten des Käufers. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer sich ausdrücklich und schriftlich damit einverstanden erklärt. Zudem gilt, dass, sofern der Verkäufer keine Leistungsgarantie hinsichtlich etwaiger Auswirkungen von Korrosion und / oder Erosion aufgrund einer Flüssigkeit oder eines Gases sowie normale Abnutzung gibt, diese ausdrücklich von der Gewährleistung ausgeschlossen sind.
  5. Die vorstehenden Gewährleistungsrechte gelten ausschließlich und sind abschließend, losgelöst davon, ob schriftlich, mündlich, angedeutet oder gesetzlich etwas anderes geregelt ist.
7. Änderung & Kündigung
  1. Der Käufer kann Änderungen am Werk verlangen. Aber der Käufer und der Verkäufer müssen sich zuerst schriftlich über die Erhöhung oder Minderung des Betrags, der aus dem Auftrag hervorgeht oder die Erhöhung oder Minderung der Zeit, in der die Leistung erbracht werden soll, wenn überhaupt, einigen, bevor der Verkäufer die Änderungen an der Arbeit umsetzt. Aber, hinsichtlich der Zeit und des Arbeitsmaterials, vereinbaren Käufer und Verkäufer ausdrücklich, dass ein unterschriebenes Arbeitszeitblatt (oder ein anderes ähnliches Dokument) für die Arbeit, die über die angegebene Menge in einem Auftrag (oder eine andere Arbeitserlaubnis / ein anderes Zulassungsdokument) hinausgeht, ein Änderungsauftrag erstellt wird und die Zustimmung des Käufers erforderlich ist, dass er den Verkäufer weiterhin für derartige zusätzliche Arbeit zu den vereinbarten Preisen bezahlt. All dies unterliegt weiterhin den Geschäftsbedingungen dieses Vertrags.
  2. Für die Kündigung dieses Vertrags im Ganzen oder eines Auftrags oder irgendeines Teils davon, die verbunden ist mit der Arbeit und / oder den Teilen, gilt folgendes: Falls der Käufer (30) Tage im Voraus den Vertrag kündigt, gilt, dass der Käufer mindestens 75 % des Auftragswertes/Bestellwertes verpflichtet ist zu zahlen. Erhält der Verkäufer die schriftliche Mitteilung unterhalb von dreißig (30) Tagen im Voraus, stimmt der Käufer zu, dass er dem Verkäufer unverzüglich 100 % des genannten Wertes bezahlt.
  3. Wird dieser Vertrag gekündigt oder betrachtet der Verkäufer eine Unterbrechung als Aufhebung aus Absatz 14, dann hat der Verkäufer anschließend die Option, die vereinbarten Reparaturen oder Teile in ihrem Ist-Zustand an den Käufer oder eine Dritte Partei, gestützt auf den CIP (Incoterms 2020), durchzuführen bzw. auszuliefern. Nach einer entsprechenden Lieferung gehen das Eigentum und das volle Verlustrisiko auf den Käufer über. Der Käufer stimmt zu, alle Bearbeitungs-, Transport-, Lagerungs- und Versicherungskosten im Zusammenhang mit der entsprechenden Lieferung und alle Rechnungen bzw. Kosten des Verkäufers dafür zu zahlen. Außerdem gilt, wenn der Käufer zu irgendeinem Zeitpunkt Kundendienste storniert, dann verpflichtet sich der Käufer, die Rechnung des Verkäufers unverzüglich und vollständig für alle abgeschlossenen Kundendienste bis zum Tagesdatum, an dem der Verkäufer die Stornierungsmitteilung erhält, zu bezahlen, plus 15 % des genannten Werts der Kundendienste, die noch ausgeführt worden wären, wenn der Käufer diese nicht storniert hätte oder die Demobilisierungskosten des Verkäufers, je nachdem welcher Betrag höher ist.
8. Haftungsbeschränkung
  1. Haftungsbeschränkung
    1. Die Rechte des Käufers, die hier statuiert sind, gelten ausschließlich und unbeschadet anderslautender Bestimmungen. Dies beinhaltet die gesamte Haftung des Verkäufers in Bezug auf Ansprüche aus diesem Vertrag oder bezüglich der Arbeit und / oder dem Verkauf von Ersatzteilen, der damit verbunden ist und / oder allen verwandten Bereichen und / oder Dienstleistungen, die hierunter erbracht wurden, ob sie nun auf dem Vertrag, der Entschädigung, einem Vergehen, der Gefährdungshaftung oder etwas Anderem basieren. Die Haftung ist auf den Auftragswert beschränkt.
    2. Der Verkäufer haftet nicht gegenüber dem Käufer oder einer dritten Partei für indirekten, zufälligen, speziellen, sanktionierenden oder jeden anderen indirekten Schadenersatz, der sich aus diesem Vertrag oder einer Vertragsverletzung ergibt, oder für etwaigen Schadenersatz (direkt oder indirekt), der aus einem Nutzungsschaden, entgangenem Gewinn oder Umsatz, Zinsen, verlorenem Firmenwert, Arbeitsniederlegung, Beeinträchtigung anderer Waren, Verlust durch Betriebsstilllegung oder -stillstand, erhöhte Aufwendungen für den Betrieb, Anschaffungskosten für Ersatzleistungen oder Ansprüche des Käufers oder Kunden des Käufers, für Dienstleistungs-Unterbrechungen und / oder jede andere, vergleichbare Art von Schadenersatz entstehen, ob ein derartiger Verlust oder Schaden auf dem Vertrag, der Entschädigung, einem Vergehen, der Gefährdungshaftung oder etwas anderem basiert oder nicht, auch wenn der Verkäufer im Voraus über die o.g. Verluste und Schäden, die möglich wären, in Kenntnis gesetzt wird.
  2. Für Schäden, die nicht am Reparaturgegenstand selbst entstanden sind, haftet der Auftragsnehmer nur
    • bei Vorsatz
    • bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter
    • bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit
    • bei Mängeln die er arglistig verschwiegen hat
    • soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.
    Eine Haftung für Vermögensschäden, welche durch einen Folgeschaden entstanden sind, ist generell ausgeschlossen.
  3. Haftungsfreistellung
    Käufer und Verkäufer (wie zutreffend, die „freistellende Partei“) erklären sich beide damit einverstanden, den Anderen, die Tochtergesellschaften und leitenden Angestellten des Anderen, Direktoren und Mitarbeiter desselben (die „freigestellten Parteien“) zu verteidigen, klag- und schadlos von Ansprüchen oder Klagegründen zu halten. Für Personenschäden Dritter und / oder Sachschäden Dritter, ist der Vertragspartner im Rahmen der Fahrlässigkeit freigestellt.

9. Geltendes Recht

  • Die Auslegung, Wirksamkeit und Erfüllung dieses Vertrags und alle außervertraglichen Schuldverhältnisse, die aus diesem Vertrag hervorgehen oder damit verbunden sind, unterliegen deutschem Recht; UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. Überschriften dienen nur der Übersichtlichkeit und haben keine rechtliche Wirkung. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Landgericht Duisburg (Bundesrepublik Deutschland).

10. Fortbestehen der Bedingungen

  • Die Bestimmung aus den Abschnitten 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 11, 12, 13, 14 und 15 bleiben auch nach der Kündigung, des Ablaufs oder der Aufhebung dieses Vertrages bestehen.

11. Gegenseitige Verpflichtung, um vertrauliche Informationen zu sichern

  • Bevor der Verkäufer oder der Käufer ihre oder die vertraulichen Informationen einer dritten Partei preisgeben, schließen Verkäufer und Käufer zunächst eine gegenseitige Vereinbarung auf Grundlage einer Vertraulichkeitsvereinbarung.

12. Export-Richtlinien

  • Der Käufer verpflichtet sich, dass die Arbeiten oder Teile, die er vom Verkäufer gekauft hat, nicht exportiert oder zu einem Standort exportiert werden, der eine Verletzung von Embargos oder Sanktionen der Europäischen Union darstellt. Der Käufer verpflichtet sich weiterhin, dass diese Waren nicht unter Verletzung des Exportkontrollrechts der Europäischen Union exportiert oder wieder exportiert werden; dass sie nicht für einen Zweck verwendet werden, der den Gesetzen der Europäischen Union zuwider ist.

13. Kreditwürdigkeit

  • Stellt der Verkäufer fest, dass die Kreditwürdigkeit des Käufers inakzeptabel ist, dann kann der Verkäufer seine Leistung aussetzen bis dass der Verkäufer vom Käufer rechtzeitig angemessene, schriftliche Zusicherungen der Kreditwürdigkeit des Käufers erhält, die für den Verkäufer akzeptabel sind.

14. Arbeitsunterbrechung des Käufers

  • Wenn der Käufer die Leistung des Verkäufers aus diesem Vertrag über einen Zeitraum aussetzt, verzögert oder anderweitig erschwert, der die Gesamtheit von sechzig (60) Tagen überschreitet, dann kann der Verkäufer, außer es ist schriftlich etwas anderes durch den Verkäufer festgelegt, eine derartige Unterbrechung als Aufhebung des Vertrags zur Zweckmäßigkeit durch den Käufer betrachten und als solche verpflichtet der Käufer sich, dem Verkäufer für eine derartige Aufhebung gemäß Absatz 7 und derartige sonstige Kosten, wie ausdrücklich in diesem Vertrag vorgesehen, zu bezahlen.

15. Kauf von Ersatzteilen

  • Falls der Käufer im Rahmen dieses Vertrages entscheidet, Ersatzteile zu bestellen, ungeachtet der Größe oder des Auftragswerts, gelten hier niedergelegten Bedingungen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen existieren in einer deutschen und in einer englischen Fassung. Im Falle von Abweichungen und Unklarheiten ist allein die deutsche Fassung maßgeblich.

Geschäftsführer
Christian Fried

Primus Energy GmbH
Im Erlengrund 2
D-46149 Oberhausen, Deutschland

Tel +49 208 38 76 82 0
Fax +49 208 38 76 82 22
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Deathcember
PRIMUS ENERGY GmbH
Im Erlengrund 2
46149 Oberhausen, Germany
tel.: +49 208 - 38 76 82 10
fax.: +49 208 - 38 76 82 22
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